Der GEAK ist ein Ausweis, der die energetische Bewertung von Gebäuden dokumentiert. Der Gebäudeenergieausweis basiert auf dem rechnerisch ermittelten Energiebedarf, der mit den effektiven Verbrauchsdaten verifiziert wird. Er bildet die Grundlage für eine umfassende Sanierungsanalyse und für den vereinfachten Minergie-Zertifizierungsweg der Systemerneuerung.
Der GEAK ist ein Instrument der Kantone. Dafür verantwortlich ist die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK; www.endk.ch). Das GEAK-Online-Tool wird vom Verein GEAK weiterentwickelt.
Der GEAK wird nur von zertifizierten GEAK-Experten ausgestellt. Eine Liste der zertifizierten Experten ist hier zu finden. Der Gebäudeeigentümer kann den Experten frei wählen.
Nur der Gebäudeeigentümer kann einen GEAK in Auftrag geben, und nur zertifizierte GEAK-Experten können einen GEAK ausstellen.
Nur der Gebäudeeigentümer kann die Übertragung des GEAKs veranlassen. Die GEAK-Betriebszentrale führt die Übertragung auf Antrag des Gebäudeeigentümers aus. Das Übertragungsformular kann hier bezogen werden.
Der GEAK wird auf das Gebäude ausgestellt und bleibt auch bei einem Eigentumswechsel gültig; in diesem Falle geht der GEAK auf den neuen Gebäudeeigentümer über.
Der Experte nimmt bei einer Begehung alle relevanten Daten auf. Der Gebäudeeigentümer stellt die Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser und Strom für den Zeitraum von mindestens drei Jahren zur Verfügung, falls diese Daten vorliegen. Mit Hilfe des GEAK-Online-Tools berechnet der Experte den GEAK und erstellt das offizielle vierseitige GEAK-Dokument sowie eventuell einen Beratungsbericht mit Sanierungsmassnahmen, dass er dem Eigentümer in elektronischer und in Papierform unterschrieben übergibt.
Nein, nur die Gebäudeeigentümer sind legitimiert, GEAK-Experten zu beauftragen, einen GEAK zu erstellen.
Der Experte offeriert die GEAK-Erstellung aufgrund der konkreten Situation. Vereinbaren Sie deshalb eine Offerte mit Ihrem Experten im Voraus.
Ja, der Experte muss für jede GEAK-Publikation CHF 60.– bezahlen (Ausweis mit Nummer xxx.01 oder xxx.p01) und CHF 20.– für eine Aufdatierung (ab Versionsnummer xxx.02 oder xxx.p02). Für das Erstellen eines «GEAK Plus»-Beratungsberichts wird nur einmal pro Objekt (d.h. pro Stammnummer z.B. BL-0000999) eine Gebühr von CHF 90.- fällig. Total mit einem erstem GEAK Ausweis = CHF 150.-. Weitere Ausgaben des Beratungsberichts für dieses Objekt sind kostenlos. Die Gebühr ist Teil jeder Offerte.
Der GEAK kann für Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser) und für Verwaltungs- und Schulbauten sowie für Restaurants und Hotels ausgestellt werden. Andere Gebäudekategorien können momentan nicht abgebildet werden und benötigen eine individuelle Begutachtung.
Seit Ende 2018 können Mischnutzungen im GEAK Tool abgebildet werden. Aktuell (2020) umfasst die Liste sieben Nutzungen, von denen bis zu drei pro Objekt kombiniert werden können: EFH, MFH, Hotel, Verwaltung, Schule, Restaurant und Verkauf. Für andere Nutzungen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, ist eine sorgfältige Prüfung durch einen GEAK Experten notwendig.
Wir empfehlen beides. Der GEAK bildet eine gute Basis für den Sanierungsentscheid, insbesondere wenn er in Zusammenhang mit einer Sanierungsberatung angeboten wird, und kann bei Fördergeldanträgen von Ihrem Kanton verlangt werden. Die Aufdatierung eines bestehenden GEAK nach der Sanierung ist weniger zeitaufwändig und günstiger als die Erstellung eines neuen.
Nein, dem ist nicht so. Der GEAK zeigt den energietechnischen Zustand eines Gebäudes auf und gibt Hinweise zu dessen Erneuerung. Eine tiefe Klassierung beim GEAK weist grundsätzlich auf einen unnötig hohen Energieaufwand für die Beheizung und meistens auch auf eine verminderte Behaglichkeit für die Bewohner hin. Die Daten sind nicht öffentlich zugänglich.
Nein, denn zumindest solange der GEAK für Gebäudeeigentümer freiwillig ist, besteht ein privatrechtliches Auftragsverhältnis zwischen Gebäudeeigentümer (Auftraggeber) und GEAK-Experte (Auftragnehmer). Wenn der Gebäudeeigentümer mit dem ausgestellten GEAK unzufrieden ist, steht ihm der normale Rechtsweg offen. Es ist ihm auch freigestellt, einen weiteren GEAK ausarbeiten zu lassen. Zu beachten ist, dass nur der zuletzt ausgestellte GEAK gültig ist.
In wenigen Kantonen ist der GEAK bei Handänderungen und für den Erhalt von Fördergeldern obligatorisch. In den meisten ist er aber freiwillig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter «Kantonale Fördergelder».
Nein, eine Verpflichtung existiert nicht. Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten verliert jedoch der bestehende GEAK seine Aussagekraft, da sich die Datengrundlage geändert hat. Daher wird eine Aufdatierung nach dem Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten als Erfolgskontrolle empfohlen. Die Aufdatierung ist weniger zeitaufwändig und kostengünstiger als die Erstellung eines neuen GEAK.
Nein, der Datenschutz ist gewährleistet. Nur die GEAK-Experten haben Zugang zu den Daten der von ihnen geprüften Gebäude. Ausserdem können die Kantone im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben den GEAK von Gebäuden mit Standort in ihrem Hoheitsgebiet überprüfen (z.B. wenn Förderprogramme mit einer Klassenverbesserung des GEAK verbunden sind). Statistische Auswertungen werden mit anonymisierten Daten vorgenommen.
Ein Neubau, unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, entspricht der Klasse B. Gebäude mit einer weitgehenden Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbarer Energie, fallen üblicher Weise in die Klasse D. Gebäude, die teilweise gedämmt wurden sowie einen Einsatz einzelner neuer Haustechnikkomponenten aufweisen, entsprechen ungefähr der Klasse E. Die Klasse G umfasst alle unsanierten, älteren Gebäude.
Die Gebäudestandards von MINERGIE® sind im Gebäudeenergieausweis nicht direkt ablesbar. MINERGIE® ist anders definiert und stellt weitergehende Anforderungen. So wird bei MINERGIE® eine Lüftungsanlage vorgeschrieben, und es sind Vorgaben bezüglich Wohnkomfort einzuhalten. Grundsätzlich entsprechen MINERGIE®-Modernisierungen mindestens der GEAK-Klasse C oder höher. MINERGIE®-Neubauten entsprechen mindestens der Klasse B und MINERGIE-P®-Gebäude der Klasse A. Die Umkehrung gilt aber nicht: Gebäude mit einer guten GEAK-Klassierung entsprechen nicht automatisch dem MINERGIE®-Standard.